Liebe Gäste,
Aufgrund der aktuellen Situation gelten folgende flexiblen Stornierungs-Richtlinien.
Unsere Stornobedingungen für den Winter 2020-21 - Bei einer Stornierung von mindestens 7 Tagen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an.
- Für Stornierungen ab 7 Tagen vor Anreise behalten wir es uns vor, 30% des Gesamtbetrags zu verrechnen.
- Bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
- Angeld: für die Bestätigung der Reservierung wird ein Angeld von maximal 400,00 € pro Suite/Zimmer fällig (Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte möglich).
Unsere Stornobedingungen für Sommer 2021
Nebensaison (für Reservierungen im Zeitraum Ende Mai bis Mitte Juli sowie ab Mitte September:
- Bei einer Stornierung von mindestens 7 Tagen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an.
- Bei Stornierungen ab 7 Tagen vor Anreise behalten wir es uns vor, 30% des Gesamtbetrags zu verrechnen.
- Bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
- Angeld: für die Bestätigung der Reservierung wird ein Angeld von maximal 400,00 € pro Suite/Zimmer fällig (Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte möglich).
Hochsaison (für Reservierungen im Zeitraum Mitte Juli bis Mitte September):
- Bei einer Stornierung von mindestens 21 Tagen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an.
- Bei Stornierungen ab 21 Tagen vor Anreise behalten wir es uns vor, 30% des Gesamtbetrags zu verrechnen.
- Bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
- Angeld: für die Bestätigung der Reservierung wird ein Angeld von maximal 400,00 € pro Suite/Zimmer fällig (Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte möglich).
Unsere Stornobedingungen für Winter 2021-22 - Bei einer Stornierung von mindestens 5 Wochen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an. Ihre Anzahlung schreiben wir für Ihren nächsten Urlaub gut.
- Für Stornierungen ab 5 Wochen vor Anreise behalten wir es uns vor die Anzahlung als Stornogebühr zu verrechnen.
- Für Stornierungen ab 14 Tage vor Anreise sowie bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag abzüglich der Anzahlung in Rechnung gestellt.
- Ihre Reservierung ist nach Eingang einer Anzahlung von 400,00 Euro pro Zimmer/Suite gültig (für Reservierungen in der Hochsaison 1.000,00 Euro).
Unsere Bankverbindung lautet Südtiroler Sparkasse – IBAN: IT 06 L060 4558 7900 0000 0000 600 – BIC: CRBZIT 2 B 078
Reise-Storno-Schutz Versicherung
Man freut sich auf den Urlaub und doch kann mal etwas Unvorhergesehenes eintreten. Daher empfehlen wir unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Storno-Schutz Versicherung. Wir empfehlen Ihnen jene von „hogast“ (Europäische Reiseversicherung).
Klicken Sie
hier, um Ihre persönliche Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen.
Wann besteht Versicherungsschutz? - unerwartete schwere Erkrankung* (vom Arzt bestätigte Reiseunfähigkeit) des versicherten Gastes, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod;
- Lockerung von implantierten Gelenken;*
- unerwartete schwere Erkrankung*, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch die Anwesenheit des Gastes dringend erforderlich ist;
- Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wird oder Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche*;
- bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Feuer, Hochwasser, Sturm) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Gastes durch den Arbeitgeber;
- Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
- Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
- Auflösung der Lebensgemeinschaft (gleiche Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten;
- Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3jährigen Schulausbildung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
Wann besteht Versicherungsschutz im Falle von COVID-19? - weil eine erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
- weil er/sie an COVID-19 Symptomen erkrankt ist.
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und der Gast sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.