Suite Alpina

40m²
für 2 - 4 Personen
 
 
Im Haupthaus des Familienhotels befindet sich die Suite Alpina, die für 2 Personen besonders geeignet ist. Sie hat eine Größe von 40 m² und verfügt über einen Wohnraum mit Kochnische und Theke, ein getrenntes Schlafzimmer sowie einen lieblichen Balkon. Im Bad findet man Wanne, WC, Bidet, Föhn und kuschelige Bademäntel vor, während ein SAT-TV, Internet und Telefon selbstverständlich nicht fehlen. Die Küche der Suite ist ausgestattet mit Geschirr, Besteck, Gläsern, Töpfen, Pfannen, Spülmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Mokkamaschine.
Skizze anzeigen
 
ab 150,00 € - 267,00 €
 
pro Person inkl. Halbpension
ab 150,00 €
 
pro Person inkl. Halbpension
 

Ausstattung

  • Doppelbett
  • Baby Bett möglich
  • Doppelschlafcouch
  • Balkon
  • Badezimmer mit Wanne
  • Barrierefrei
  • Separater Wohnraum
  • Safe
  • Bidet
  • Haar Fön
  • Badetücher
  • TV
  • Satellit / Kabel
  • W-LAN
  • Haupthaus
 
 
 
 
 
 
In unseren Suiten Halbpension wie im Hotel genießen

Als Halbpensions- bzw. Hotelgast genießen Sie unser Frühstück und Abendessen und profitieren – wie in einem Hotel – von der täglichen Reinigung Ihrer Suite. Die Halbpensions- bzw. Hotelpreise verstehen sich pro Person und Tag. Im Chalet Garden Deluxe gilt der Preis pro Nacht für 4 Personen.  

Preisinformationen:
  • Die tägliche Reinigung ist im Preis inbegriffen
  • Kinder bis 1,99 Jahre (im Zusatzbett): 30,00 € pro Tag
  • Kinder von 2 bis 5,99 Jahren (im Zusatzbett): 60% Rabatt
  • Kinder von 6 bis 9,99 Jahren (im Zusatzbett): 50 % Rabatt
  • Kinder von 10 bis 13,99 Jahren (im Zusatzbett): 40 % Rabatt
  • Zusätzliche Person ab 14 Jahren (im Zusatzbett): 20 % Rabatt
  • Kinderpreise sind gültig, wenn die Kinder im Zusatzbett in der Suite der Eltern schlafen
  • Wir raten allen Gästen unsere Reise-Stornoschutz-Versicherung abzuschließen

Bitte lesen Sie unser „Gut zu wissen“ und informieren Sie sich über unsere Inklusivleistungen.

Seit dem 01.01.2019 heben wir im Post Alpina 2,50 € pro Tag und Person (ab 14 Jahren) als Gemeindeabgabe (Kurtaxe) ein. 
 
 
 
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