Liebe Gäste,
bitte vergesst nicht, auch an den Abschluss einer Reise-Storno-Schutz Versicherung zu denken.
Unsere Stornobedingungen
Nebensaison
- Bei einer Stornierung von mindestens 15 Tagen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an und das Angeld wird zurückerstattet oder für einen weiteren Aufenthalt gutgeschrieben.
- Bei Stornierungen ab 14 Tagen vor Anreise behalten wir es uns vor den Gesamtbetrag zu verrechnen.
- Bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Hochsaison
- Bei einer Stornierung von mindestens 22 Tagen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an und das Angeld wird zurückerstattet oder für einen weiteren Aufenthalt gutgeschrieben.
- Bei Stornierungen ab 21 Tagen vor Anreise behalten wir es uns vor den Gesamtbetrag zu verrechnen.
- Bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Hochsaison (ab Winter 2024-25)
- Bei einer Stornierung von mindestens 43 Tagen vor Urlaubsantritt fallen keine Stornogebühren an und das Angeld wird zurückerstattet oder für einen weiteren Aufenthalt gutgeschrieben.
- Bei Stornierungen ab 42 Tagen vor Anreise behalten wir es uns vor den Gesamtbetrag zu verrechnen.
- Bei vorzeitiger Abreise und verspäteter Anreise wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Angeld
Angeld: für die Bestätigung der Reservierung wird ein Angeld von maximal 400,00 € pro Suite/Chalet fällig (für Reservierungen in der Hochsaison bis zu 1.000,00 €).
Unsere Bankverbindung lautet Raiffeisenkasse Hochpustertal – Filiale Innichen - IBAN: IT 31 F 08020 58790 000301044290 - BIC: RZSB- IT 21 009
Reise-Storno-Schutz Versicherung
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserer Post Alpina Reise-Storno-Schutz Versicherung seid ihr finanziell abgesichert. Solltet ihr einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um euch in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir euch diese Reise-Storno-Schutz Versicherung für euren Urlaub im Post Alpina - Family Mountain Chalets abzuschließen, damit die anfallenden Spesen für euch von der Europäischen Reiseversicherung übernommen werden.
Als besonderen Service bieten wir euch an einfach und sicher das Angeld zusammen mit der Prämie der Stornoschutzversicherung online zu bezahlen.
Bitte klickt hier, um eure persönliche Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen.
Wann besteht Versicherungsschutz? - unerwartete schwere Erkrankung* (vom Arzt bestätigte Reiseunfähigkeit) des versicherten Gastes, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod;
- Lockerung von implantierten Gelenken;*
- unerwartete schwere Erkrankung*, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch die Anwesenheit des Gastes dringend erforderlich ist;
- Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wird oder Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche*;
- bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Feuer, Hochwasser, Sturm) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Gastes durch den Arbeitgeber;
- Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
- Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
- Auflösung der Lebensgemeinschaft (gleiche Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten;
- Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3jährigen Schulausbildung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.